Nach der Kirchenordnung der EKHN hat der Dekanatssynodalvorstand (DSV) den Auftrag das Dekanat im
Auftrag der Dekanatssynode zu leiten und bei nicht versammelter Dekanatssynode deren Rechte zu wahren. Er repräsentiert die Dekanatssynode sowie das Dekanat und vertritt sie nach außen", heißt es im §24.
Weiter heißt es: "Der Dekanatssynodalvorstand
koordiniert die kirchliche Arbeit im Dekanat. Er arbeitet mit den Kirchenvorständen, den kirchlichen Diensten, Einrichtungen und Werken, den benachbarten Dekanatssynodalvorständen sowie mit Kräften des gesellschaftlichen Lebens zusammen."
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