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Auftrag des DSV

Nach der Kirchenordnung der EKHN hat der Dekanatssynodalvorstand (DSV) den Auftrag das Dekanat im
Auftrag der Dekanatssynode zu leiten und bei nicht versammelter Dekanatssynode deren Rechte zu wahren. Er repräsentiert die Dekanatssynode sowie das Dekanat und vertritt sie nach außen", heißt es im §24.
Weiter heißt es: "Der Dekanatssynodalvorstand koordiniert die kirchliche Arbeit im Dekanat. Er arbeitet mit den Kirchenvorständen, den kirchlichen Diensten, Einrichtungen und Werken, den benachbarten Dekanatssynodalvorständen sowie mit Kräften des gesellschaftlichen Lebens zusammen." Die Kirchenordnung finden Sie hier... (140,74 KB)

 

DSV: Vorstand der Dekanatssynode

Die Mitglieder des Dekanatssynodalvorstands (DSV) werden von der Dekanatssynode alle sechs Jahre gewählt. Ihre Aufgaben wurden im Zuge der Dekanatsstrukturreform deutlich erweitert. Wichtige Entscheidungen aus den Bereichen Personal und Finanzen liegen jetzt im Verantwortungsbereich dieses Gremiums. Außerdem berät der Dekanatssynodalvorstand die Gemeinden und vermittelt bei Konflikten.

Die Menschen, die sich im DSV engagieren, sind weitgehend ehrenamtlich Mitarbeitende. Unterstützt werden sie von einer hauptamtlichen Verwaltungsfachkraft.

 

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